Zweck des Hegerings



Der Zweck des Hegerings ist der Natur- sowie Umweltschutz und die Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen, des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetztes Nordrhein-Westfalens.

 

Neben dem Tierschutz bildet auch die Förderung der Bildung, insbesondere im Bereich der Natur und Umwelt, eine wesentliche Aufgabe. Weitere wesentliche Aufgaben sind:

 

Die Förderung des Artenschutzes durch geeignete Maßnahmen zur Erhaltung artenreicher und gesunder und den landeskulturellen Verhältnissen angepasster Wildbestände, inbesondere durch nachhaltige Nutzung.

 

Die Förderung des Schutzes natürlicher Biotope und somit die Sicherung und Pflege der Lebensräume wildlebender Tierarten.

 

Die Förderung der tierschutzgerechten Jagd und die Förderung des gesamten Jagdwesens, des Jagdschutzes und der Jagdwissenschaften sowie der Bekämpfung von Wildseuchen.

 

Durch die Pflege und Förderung der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schießens sowie der Führung und Prüfung brachbarer Jagdhunde gemäß den Vorgaben der in Nordrhein-Westfalen geltenden Jagdgesetze und des Jagdhornblasens und

 

durch die Förderung des Natur- und Umweltbewusstseins junger Menschen, inbesondere in ausserschulischen Lernorten.

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Bilder: © Ingo Brucherseifer (Wald mit sonnenstrahl), 007 (Waldtiere) - Fotolia.com
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